Verfasst am: 27.05.2008 16:18 |
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falsch... das prüfen, ob ein spiel als jugendgefährdend einzustufen ist, übernimmt die BPJM, die BundesPrüfstelle für Jugendgefährdende Medien, vor 2001 wars noch die BPJS(BundesPrüfstelle für Jugendgefährdende Schriften)
die usk erteilt lediglich die altersfreigaben, ist in deren augen nen spiel einer kennzeichnung nicht würdig, aufgrund von gewaltverherrlichung, drogenmissbrauch etc, kann sie dem spiel eine kennzeichnung verweigern und das spiel kommt zur BPJM, damit die prüfen, obs wirklich jugendgefährdend ist. das entscheidet ein prüfungsausschuss, der das spiel ausgibig testet...
der entwickler bzw der publisher hat noch die möglichkeit, das spiel zu zensieren(blut weg etc), um dann doch noch ne freigabe zu kriegen... meistens werden spiele schon im vorraus zensiert, damit eine kennzeichnung erreicht wird, das nachhaltige zensieren und die neuvorlage kostet schließlich geld
eine recht interessante seite über geschnittene spiele ist
www.schnittberichte.com
da gibs au filme, comics, serien und musikvideos... was alles geschnitten ist...
@Rainbow: USK steht für UnterhaltungsSoftware Kontrolle, die sind nur für die spiele zuständig
@Gifti: ich hab meinen importshop, da zahl ich auch nich mehr als bei saturn, media markt und so weiter für meine spiele und krieg sogar prozente... bin dauerkunde^^
@Zeze: du klappspaten^^
EDITH meint:
du hast nen thema angeschnitten rainbow... dadrin bin ich bisher in sämlichen diskussionen als sieger rausgekommen... Zeze kanns bezeugen... ich könnt stundenlang über des thema nen vortrag halten... und keine einzige widerholung würde kommen...
aber des erspar ich euch, ich will ja nich, dass ich als killerspiel-spieler da stehe...^^